Geltungsbereich:

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Verträgen und Vereinbarungen zugrunde, die über die Webseite www.hoffmanns-catering.com per Schrift- oder Textform oder mündlich zwischen HOFFAMNNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann und dem Kunden abgeschlossen werden. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann. Durch eine Registrierung, Neukundenanmeldung, sowie durch Abgabe einer Bestellung erkennt der Kunde die AGB an und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Für den Bereich Menüservice an Kinder in der Kindertagesstätte und Kinderhort:

§ 1 Vertragsabschluss, Bestellung:

Voraussetzung für eine Bestellung ist die Neukundenanmeldung – Mittagsmenü für Kinder – in Verbindung mit dem SEPA Lastschriftmandat.
Bestellfrist ist am vorhergehenden Wochentag (Montag – Freitag) 10.00 vor dem Liefertermin. Abbestellungen müssen spätestens am Tag der Lieferung bis 07.00 Uhr per Mail (bestellung@hoffmanns-catering.com) oder Telefon +49 9253 7439 140 eingehen.
HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann beliefert ihre Kunden mit Speisen, die gemäß der jeweils gültigen und täglich wechselnden Speisekarten von HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann gekocht und die auf Basis von Bestellungen für einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) von dem Kunden abgenommen werden.
Ein Vertrag kommt durch den Abschluss eines schriftlichen Liefervertrages zustande. Wird kein gesonderter schriftlicher Liefervertrag geschlossen, kommt der Vertrag durch die Annahme der Bestellung oder kraft Erfüllung durch HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann zustande. Die Bestellung erfolgt in der Regel durch Eintragung in den wöchentlichen Speiseplan. Die Annahme erfolgt durch Bestellbestätigung und Mitteilung des ersten Liefertages per E-Mail / in Textform oder spätestens durch die erste Auslieferung der bestellten Speise. Dies gilt auch für durch per Telefon oder perönlich aufgegebenen Bestellungen.

§ 2 Lieferung:

Mögliche Liefertag sind alle Wochentage (Montag – Freitag) soweit kein Feiertag. Eine Garantie kann auf Grund von unvorhergesehenen Störungen wie z.B. technischen Defekten, kurzfristigen Umleitung, plötzlichen Unwettereinbrüchen oder Unfällen, leider nicht gegeben werden. Die Lieferung erfolgt ohne Mehrkosten. Abweichungen vom Speiseplan sind aus aktuellen Anlässen möglich und zulässig.

§ 3 Abrechnung:

Sie erhalten von uns zum Monatsletzten jeweils eine Rechnung per E-Mail. Die Rechnung kann per SEPA Lastschriftverfahren zum 01. des Folgemonats beglichen werden.

§ 4 Reklamation:

Da unsere Menüs zum sofortigen Verzehr hergestellt sind, können wir Reklamationen nur am Tag der Lieferung, im Rahmen unserer Bürozeiten Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr, berücksichtigen.

§ 5 Rückgabe der Essenbehälter:

Im Rahmen der Lieferung werden dem Kunden Essenbehälter zur Verfügung gestellt. Dies sind nach dem Verzehr der gelieferten Speisen dem Auslieferungsfahrer von HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann spätestens am nächsten Liefertag zurück zu geben. Das gleiche gilt für Thermoboxen und sonst zur Verfügung gestellter Ausstattung.

§ 6 Geltungsdauer und Kündigung:

Abgeschlossene Lieferverträge zwischen HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann und dem Kunden gelten soweit nicht anders bestimmt ab Vertragsabschluss auf unbefristete Zeit und können von den Vertragsparteien schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine tägliche Abnahmeverpflichtung besteht nicht.

§ 7 Gewährleistung / Haftung:

1. Sollten die Leistungen von HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandelung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
2. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich auf welcher Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann nach.
3. Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann herleiten. Soweit HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann oder ihre Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichte, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde von HOFFMANNs die FrischeKüche Christine Hoffmann von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

Für den Bereich Catering:

§ 1 Bestellung:

Ein Vertrag kommt durch den Abschluss eines schriftlichen Liefervertrages zustande. Wird kein gesonderter schriftlicher Liefervertrag geschlossen, kommt der Vertrag durch die Annahme der Bestellung oder kraft Erfüllung durch HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann zustande. Die Bestellung erfolgt in der Regel online, per E-Mail, Fax oder Post. Die Annahme erfolgt durch Bestellbestätigung und Mitteilung des ersten Liefertages per E-Mail / in Textform oder spätestens durch die erste Auslieferung der bestellten Speise. Dies gilt auch für durch per Telefon oder persönlich aufgegebenen Bestellungen.

§ 2 Lieferung:

Eine Garantie kann auf Grund von unvorhergesehenen Störungen wie z.B. technischen Defekten, kurzfristigen Umleitungen, plötzlichen Unwettereinbrüchen oder Unfällen, leider nicht gegeben werden. Die Lieferung erfolgt ohne Mehrkosten. Unser Liefergebiet umfasst die Landkreise Wunsiedel, Hof, Tirschenreuth, Kulmbach und Bayreuth.

§ 3 Abrechnung:

Die Rechnung kann per Barzahlung bei Lieferung oder Überweisung innerhalb von 5 Arbeitstagen ohne Abzug beglichen werden.

§ 4 Reklamation:

Da unsere Menüs zum sofortigen Verzehr hergestellt sind, können wir Reklamationen nur am Tag der Lieferung, im Rahmen unserer Bürozeiten Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr, berücksichtigen.

§ 5 Stornierung:

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist ein Schadenersatz für nutzlose Aufwendungen zu zahlen. Es tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann für die Berechnung der Frist ausschlaggebend ist.
– bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der kalkulierten Nettogesamtsumme
– bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 45% der kalkulierten Nettogesamtsumme
– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 55% der kalkulierten Nettogesamtsumme
– bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 65% der kalkulierten Nettogesamtsumme
– bis 6-1 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der kalkulierten Nettogesamtsumme
– am Tag der Veranstaltung 100% der kalkulierten Nettogesamtsumme

§ 6 Gewährleistung / Haftung:

1. Sollten die Leistungen von HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandelung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
2. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich auf welcher Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann nach.
3. Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann herleiten. Soweit HOFFMANNs Die FrischeKüche Christine Hoffmann oder ihre Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichte, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde von HOFFMANNs die FrischeKüche Christine Hoffmann von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

Schlussbestimmung:

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Wunsiedel im Fichtelgebirge soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam werden, so berührt dies deren Wirksamkeit der Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem tatsächlichen Willen der Parteien am nächsten kommen, ersetzt.

Stand Dezember 2019